Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge entsprechend der Beitragssatzung des Vereins zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 30 EUR im Jahr (Mindestbeitrag).

Zudem freuen wir uns durch Unterstützung von Sponsoren gegen Spendenbescheinigung. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde beantragt. Aber auch die Unterstützung durch freiwillige Helfer/innen ist für unsere Vereinsarbeit unterlässlich.

Mitgliedsantrag (Download als PDF)

Die Satzung des Vereins (Download als PDF)